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Autor: |
Burgard, Peter |
Titel: |
Das Verhältnis von Moral und Recht in entwicklungspsychologischen Strukturtheorien des moralischen Urteils. Eine piagetianische Analyse. |
Jahr: |
1985 |
Herausgeber: |
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Zusatz/Reihe: |
Reihe: Universität Saarbrücken, Philosophische Fakultät |
Ort: |
1 Saarbrücken |
Verlag: |
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Band: |
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Schlüsselwörter: |
Moraltheorie |
Abstract:
Nach einer Analyse philosophischer Literatur werden zwei Moralauffassungen voneinander unterschieden. Die erste definiert Sittlichkeit als Freiheit einzelner Vernunftwesen, das moralische Gesetz anzuerkennnen, und trennt Tugend- und Rechtspflichten. Die zweite bestimmt Sittlichkeit als autonome Gegenseitigkeit von miteinander in Beziehung stehenden Menschen und trennt Rechts- und Tugendpflichten nicht. Zusaetzlich werden Moral und Recht durch die Art, in der sie Interaktionen regulieren, unterschieden. Es wird untersucht, welcher Moralauffassung die entwicklungspsychologischen Theorien des moralischen Urteils von Piaget, Kohlberg und Eckensberger je entsprechen und wie sie Recht und Moral behandeln, unterscheiden und in Beziehung setzen. Fuer die Analyse von Piagets Theorie werden insbesondere dessen bislang kaum rezipierte "Etudes sociologiques" beruecksichtigt. Die Theorie Kohlbergs kann der ersten und die Theorien Piagets und Eckensbergers koennen der zweiten Moralauffassung zugeordnet werden. Eckensberger und Piaget betrachten beide sowohl Tugend- als auch Rechtspflichten sowie rechtliche und moralische Interaktionsformen. Kohlbergs Theorie kann dagegen als eine Theorie des rechtlichen Urteils aufgefasst werden. Im Gegensatz zu Piaget vereinigt Eckensberger Recht und Moral in einer Stufenabfolge, und sein Handlungsschema erlaubt es, einige von Piagets Aussagen praeziser darzustellen. Bei der Verwendung von Piagets Theorie als Vergleichsmassstab zeigt sich, dass Kohlbergs Theorie keine Weiterentwicklung von Piaget darstellt und dass Eckensberger faktisch weniger an Kohlberg, sondern eher an Piaget anschliesst. (Autor - ZPID)